Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
(AGB)
Stand: 21. April 2023
1. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Leistungen der JUICIFY GmbH, Cuxhavener Straße 42/44, 28217 Bremen (Postanschrift: Postfach 10 61 49, 28061 Bremen; E-Mail: hallo@juicify.green; Telefon: +49 (0) 421 396 99 0) („JUICIFY”), im Zusammenhang mit dem sog. Treibhausgasquotenhandel („THG-Quotenhandel“), die von den Haltern von reinen Batterieelektrofahrzeugen bzw. von diesen ermächtigten oder bevollmächtigten Dritten (vgl. Ziffer1 c) über die Webseite www.juicify.green („Plattform“) in Anspruch genommen werden.
b. Diese AGB gelten gegenüber den Nutzern der Plattform („Nutzer”) in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, JUICIFY hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Im Einzelfall mit dem Nutzer getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
c. Die Leistungen von JUICIFY können ausschließlich von Haltern von reinen Batterieelektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 3 der 38. BImSchV in Anspruch genommen werden oder von Personen, die aufgrund einer Ermächtigung des Halters zur Anmeldung des Fahrzeugs im eigenen Namen berechtigt sind (z.B. Anmeldung eines auf den Arbeitgeber zugelassenen Dienstfahrzeugs im Namen des Arbeitsnehmers). Sofern ein Dritter die Anmeldung nicht in eigenem Namen, sondern als Stellvertreter im Namen des Halters vornimmt, ist eine entsprechende Vertretungsbefugnis erforderlich. Die Ermächtigung bzw. Vollmacht zur Anmeldung des Fahrzeugs ist JUICIFY auf Nachfrage nachzuweisen. Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die in Deutschland zugelassen sind und deren Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld P.3 als Kraftstoffart oder Energiequelle „Elektro” und im Feld 10 den Code „0004” ausweist.
d. Wenn der Nutzer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), ist die Inanspruchnahme der Leistungen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Wenn der Nutzer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist (d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), ist die Inanspruchnahme der Leistungen von JUICIFY nur möglich, wenn der Nutzer seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU hat.
2. Vertragsinhalt
a. Im Rahmen des THG-Quotenhandels können Treibhausgasmengen, die durch den Betrieb von reinen Batterieelektrofahrzeugen gegenüber dem Betrieb von vergleichbaren Fahrzeugen mit fossilem Kraftstoffantrieb eingespart werden, pauschal auf die Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen von sog. quotenverpflichteten Unternehmen angerechnet werden. Zu diesem Zweck kann die sog. Treibhausgasminderungsquote („Quotenanteil“) von Fahrzeughaltern (bzw. von Fahrzeughaltern beauftragten Dritten) an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft werden („Quotenverkauf“). Im Rahmen des Quotenverkaufs übernimmt der Fahrzeughalter (bzw. der vom Fahrzeughalter beauftragte Dritte) die Erfüllungsverpflichtung des quotenverpflichteten Unternehmens in Höhe des pauschal festgelegten Quotenanteils für das jeweilige Fahrzeug. Im Gegenzug erhält der Fahrzeughalter (bzw. der vom Fahrzeughalter beauftragte Dritte) einen Preis, der anhand des Quotenanteils und des mit dem Abnehmer verhandelten Preises für die entsprechende Treibhausgasmenge berechnet wird (vgl. § 37a Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit §§ 5 ff. 38. BImSchV). Für die Bezifferung des Quotenanteils ist eine Bescheinigung erforderlich, die auf Antrag des Fahrzeughalters (bzw. eines vom Fahrzeughalter beauftragten Dritten) vom Umweltbundesamt ausgestellt wird.
b. Mit der Anmeldung eines Fahrzeugs auf der Plattform schließen der Nutzer und JUICIFY einen Vertrag über die Abwicklung des THG-Quotenhandels (vgl. Ziffer 3 dieser AGB). Damit(i) beauftragt der Nutzer JUICIFY, die für den THG-Quotenhandel erforderliche Bescheinigung seines Quotenanteils beim Umweltbundesamt zu beantragen (vgl. Ziffer 4 dieser AGB) und (ii) überträgt der Nutzer die Berechtigung zum Verkauf des Quotenanteils an JUICIFY (vgl. Ziffer 5 dieser AGB). Der Nutzer erhält von JUICIFY im Gegenzug eine Auszahlung („THG-Prämie“) in der bei Anmeldung des Fahrzeugs angegebenen Höhe (vgl. Ziffer 6 dieser AGB).
3.Vertragsschluss
a. Für die Inanspruchnahme der Leistungen von JUICIFY muss der Nutzer im Anmeldeprozess zunächst angeben, ob es sich um einen Firmenwagen handelt. Im Anschluss ist die Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse und der Bankverbindung (d.h. IBAN und BIC, bzw. bei anderen von JUICIFY angebotenen Auszahlungsmethoden die dafür erforderlichen Angaben) des Nutzers erforderlich. Bei Unternehmern ist zusätzlich die Angabe des Firmennamens und der Umsatzsteueridentifikationsnummer erforderlich. Für die Anmeldung des Fahrzeugs ist erforderlich, dass der Nutzer die erforderlichen Fahrzeugdaten (d.h. Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugklasse und Datum der Zulassung) in das Anmeldeformular eingibt und eine elektronische Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs hochlädt.
b. Vor dem Absenden des Anmeldeformulars kann der Nutzer auswählen, ob die THG-Prämie vollständig an ihn ausgezahlt werden soll (vgl. Ziffer6) oder ob er einen Teil der THG-Prämie spenden möchte (vgl. Ziffer7). Darüber hinausmuss der Nutzer durch Anklicken der entsprechenden Checkboxen bestätigen, dass er sein Fahrzeug für das entsprechende Kalenderjahr nicht auf einer anderen Plattform angemeldet hat oder anmelden wird (vgl. Ziffer 5.b) und dass er berechtigt ist, das Fahrzeug auf der von JUICIFY betriebenen Plattform anzumelden (vgl. Ziffer 1.c). Schließlich bestätigt der Nutzer durch Anklicken der Checkbox„Hiermit stimme ich den AGB zu“, dass er mit der Geltung dieser AGB einverstanden ist. Der Nutzer hat die Möglichkeit, diese AGB als PDF herunterzuladen und zu speichern.
c. Zuletzt kann der Nutzer wählen, ob er ein Kundenkonto für die Plattform erstellen oder ohne Kundenkonto fortfahren möchte. Für die Errichtung eines Kundenkontos ist erforderlich, dass der Kunde ein Passwort für den Zugang zu seinem Accountwählt. Nach der Registrierung erfolgt der Login des Nutzers durch Angabe der E-Mail-Adresse und des vom Nutzer festgelegten Passworts. Anschließend hat der Nutzer die Möglichkeit, sein Profil auszufüllen, seine angegebenen Daten zu ändern und weitere Fahrzeuge über den Reiter „Fahrzeug hinzufügen“ auf der Plattform anzumelden. Das Kundenkonto bleibt auf unbestimmte Zeit bestehen und kann jederzeit vom Kunden per E-Mail an JUICIFY gekündigt werden.
d. Vor der Übermittlung seiner Anmeldung hat der Nutzer die Möglichkeit, die von ihm angegebenen Daten zu prüfen und ggf. durch Klickendes Buttons „Bearbeiten“zu berichtigen.
e. Durch die Übermittlung des Anmeldeformulars macht der Nutzer JUICIFY ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Abwicklung des THG-Quotenhandels auf Grundlage dieser AGB. Dieser folgt durch Anklicken des Buttons „Jetzt Vertragsangebot abgeben“. JUICIFY wird den Zugang der Anmeldung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn JUICIFY das Angebot des Nutzers durch Übersendung einer Vertragsbestätigung per E-Mail annimmt. Die Vertragsbestätigung erfolgt entweder zusammen mit der Anmeldebestätigung oder mit einer separaten E-Mail. JUICIFY speichert den Vertragstext (d.h. eine Zusammenfassung der vertraglichen Vereinbarungen) nach dem Vertragsschluss und stellt dem Nutzer mit der Vertragsbestätigung eine Kopie des Vertragstexts und dieser AGB zur Verfügung. Wenn der Nutzer sich auf der Plattform registriert hat, kann der Nutzer den gespeicherten Vertragstext zusätzlich jederzeit über sein Kundenkonto abrufen. Wenn der Nutzer nicht auf der Plattform registriert ist, bekommt der Nutzer den gespeicherten Vertragstext lediglich mit der Vertragsbestätigung zugeschickt und kann ihn daraufhin nicht an anderer Stelle abrufen. f. Die Anmeldung eines Fahrzeugs gilt jeweils in Bezug auf ein Kalenderjahr. D.h. der Nutzer kann jedes Fahrzeug einmal jährlich auf der Plattform anmelden; es kommt dann ggf. jeweils ein neuer Vertrag für das jeweils ausgewählte Kalenderjahr zustande. JUICIFY wird rechtzeitig auf der Plattform veröffentlichen, bis zu welchem Zeitpunkt eine Anmeldung für das laufende Kalenderjahr möglich ist bzw. ab welchem Zeitpunkt eine Anmeldung für das folgende Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Ggf. hat der Nutzer auch die Möglichkeit, das Fahrzeug für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre gleichzeitig anzumelden.
g. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Antragstellung beim Umweltbundesamt
a. JUICIFY reicht den Antrag des Nutzers – gebündelt mit den Anträgen weiterer Kunden von JUICIFY – beim Umweltbundesamt ein. JUICIFY ist dafür verantwortlich, den Antrag beim Umweltbundesamt so rechtzeitig zu stellen, dass eine Weiterveräußerung des bescheinigten THG-Quotenanteils für das jeweilige Kalenderjahr möglich ist. Das Risiko einer zu späten Antragsstellung oder verzögerten Bearbeitung beim Umweltbundesamt und einer damit verbundenen Ablehnung durch das Umweltbundesamt trägt insofern JUICIFY. Wenn der Nutzer ein Verbraucher ist, wird JUICIFY den Antrag des Nutzers zur Vermeidung von Rückabwicklungsschwierigkeiten frühestens nach Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist des Nutzers (vgl. Ziffer 9) einreichen.
b. Vor der Antragstellung prüft JUICIFY mit zumutbarem Aufwand die vom Nutzer hochgeladene Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und wird den Nutzer informieren, falls die Daten auf der hochgeladenen Kopie nicht leserlich sind, nicht mit den angegebenen Daten des Nutzers übereinstimmen oder sonstige Anforderungen für die Antragsstellung beim Umweltbundesamt nicht erfüllt sind. JUICIFY wird dem Nutzer Gelegenheit geben, einen neuen Nachweis hochzuladen oder fehlende Informationen zur Verfügung zu stellen (z. B. wenn die vom Nutzer gemachten Angaben nicht mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I zusammenpassen). Sofern der Nutzer nicht innerhalb einer angemessenen Frist, aber spätestens innerhalb der von JUICIFY veröffentlichen Anmeldefrist (vgl. Ziffer 3.f) einen geeigneten Nachweis für das jeweilige Kalenderjahr vorlegt, ist JUICIFY berechtigt, von dem Vertrag über die Abwicklung des THG-Quotenhandels mit dem Nutzer zurückzutreten.
c. Sollten sich die Anforderungen für die Antragstellung beim Umweltbundesamt nach dem Vertragsschluss ändern, wird JUICIFY den Nutzer über die geänderten Anforderungen informieren. Der Nutzer wird die erforderlichen Informationen und Nachweise unverzüglich an JUICIFY übermitteln. Anderenfalls ist JUICIFY berechtigt, von dem Vertrag mit dem Nutzer zurückzutreten; insofern gilt Ziffer 4b entsprechend.
d. JUICIFY ist berechtigt, den Antrag beim Umweltbundesamt entweder selbst zu stellen oder die vom Nutzer übermittelten Daten an Dritte (z.B. an einen Zwischenhändler für THG-Quoten) weiterzugeben; in diesem Fall ist der von JUICIFY eingeschaltete Dritte berechtigt, die Bescheinigung des Quotenanteils des Kunden beim Umweltbundesamt zu beantragen.
5. Übertragung des Rechts zur Vermarktung der THG-Quote
a. Mit der Anmeldung des Fahrzeugs auf der Plattform überträgt der Nutzer das für das jeweilige Kalenderjahr bestehende Recht, die Erfüllung von Verpflichtungen gemäß § 37a BImSchG für quotenverpflichtete Unternehmen übernehmen zu dürfen, an JUICIFY; JUICIFY nimmt diese Übertragung an. Hierdurch wird JUICIFY zum „Dritten” im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV bestimmt. Die Abtretung und Bestimmung als Dritter gilt jeweils für das Kalenderjahr, auf das sich die Anmeldung bezieht.
b. Der Nutzer versichert, dass er für das jeweilige Kalenderjahr über das von der Übertragung erfasste Recht uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist – oder ggf. vom Verfügungsberechtigten entsprechend ermächtigt bzw. beauftragt worden ist (vgl. Ziffer 1.c) – und dieses Recht nicht anderweitig übertragen worden ist oder auf sonstige Weise über dieses Recht verfügt worden ist (z. B. durch Pfändung). Mit der Übertragung an JUICIFY verliert der Halter sowie jeder nachfolgende Halter des Fahrzeugs (z. B. bei einem Verkauf des Fahrzeugs oder bei geleasten Fahrzeugen nach der Beendigung der Leasingzeit) das Recht, anderweitig über dieses Recht verfügen. Wenn das Fahrzeug nach dem Vertragsschluss an einen Dritten verkauft wird oder aus anderen Gründen oder ein Halterwechsel stattfindet (z. B. bei geleasten Fahrzeugen nach der Beendigung der Leasingzeit), obliegt es dem Nutzer, sicherzustellen, dass der nachfolgende Halter des Fahrzeugs darüber informiert wird, dass der Nutzer das Fahrzeug bereits auf der Plattform angemeldet hat, und ggf. eine Vereinbarung über die Verteilung der THG-Prämie im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem nachfolgenden Halter des Fahrzeugs zu schließen. Sollte der Nutzer seine Pflichten aus dieser Ziffer 5b nicht einhalten und JUICIFY daher nicht in der Lage sein, den Quotenanteil des Nutzers zu verkaufen, behält JUICIFY sich vor, nach den gesetzlichen Regelungen Schadensersatz zu verlangen.
c. Infolge der Übertragung ist JUICIFY berechtigt, die Erfüllungsverpflichtung von quotenverpflichteten Unternehmen in Höhe des Quotenanteils des Halters im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu übernehmen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Auskunft darüber, zu welchen Konditionen der Quotenanteil verkauft wird. JUICIFY ist berechtigt, die Differenz zwischen der THG-Prämie und dem von JUICIFY erzielten Verkaufserlös als Vergütung für die gegenüber dem Nutzer erbrachten Leistungen einzubehalten; gleichzeitig trägt JUICIFY das Risiko eines geringeren Verkaufserlöses als die von JUICIFY ausgezahlte THG-Prämie. JUICIFY hat gegenüber dem Nutzer keine Rechenschaftspflicht über die Höhe des tatsächlich erzielten Verkaufserlöses.
d. JUICIFY ist darüber hinaus berechtigt, anderweitig frei über das vom Nutzer übertragene Recht zur Vermarktung der THG-Quote zu verfügen und dieses Recht nach freiem Ermessen an Dritte zu übertragen. Soweit die Übertragung des Rechts zur Vermarktung der THG-Quote bereits vor der Antragsstellung beim Umweltbundesamt erfolgt, wird JUICIFY den Antrag auf Bestätigung der THG-Quote des Nutzers ggf. für den jeweils berechtigten Dritten stellen. Alternativ kann JUICIFY die für die Antragstellung erforderlichen Daten nach Maßgabe von Ziffer 4.d an einen Dritten (z.B. an einen Zwischenhändler) weitergeben, sodass der Dritte den entsprechenden Antrag beim Umweltbundesamt stellen kann.
6. Höhe, Auszahlung und ggf. Rückzahlung der THG-Prämie
a. Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die THG-Prämie als Festbetrag zwischen JUICIFY und dem Nutzer vereinbart. Es gilt jeweils die von JUICIFY zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Plattform veröffentlichte THG-Prämie für die jeweilige Fahrzeugklasse, die dem Nutzer im Anmeldeprozess vor der Abgabe seines Angebots auf Abschluss eines Vertrags mit JUICIFY angezeigt wird.
b. Auszahlungen der THG-Prämie werden per SEPA-Überweisung auf das vom Nutzer hinterlegte Bankkonto überwiesen oder mittels einer anderen von Juicify angebotenen Auszahlungsmethode ausgezahlt. Sobald die Zahlung angewiesen ist, erhält der Nutzer per E-Mail eine Bestätigung sowie einen Beleg über die Gutschrift der THG-Prämie. Wenn der Nutzer fehlerhafte Daten für die Auszahlung angegeben hat, haftet Juicify nicht für eine etwaige Verzögerung der Auszahlung.
c. Die Auszahlung der THG-Prämie erfolgt vorbehaltlich der Prüfung des Antrags des Nutzers durch das Umweltbundesamt. Sollte der Antrag des Nutzers abgelehnt werden (z.B. weil das Umweltbundesamt die vom Nutzer übermittelten Nachweise als unzureichend ansieht oder der Nutzer bzw. ein Dritter für das angemeldete Fahrzeug bereits einen Antrag für das entsprechende Kalenderjahr beim Umweltbundesamt gestellt hat), ist JUICIFY zum sofortigen Rücktritt berechtigt und der Nutzer im Falle des Rücktritts verpflichtet, JUICIFY die ausgezahlte THG-Prämie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen, zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Halter das Fahrzeug nach dem Vertragsschluss verkauft hat bzw. aus anderen Gründen ein Halterwechsel stattgefunden hat und auf Veranlassung des neuen Halters des Fahrzeugs ein Antrag beim Umweltbundesamt gestellt worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist JUICIFY berechtigt, bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen und/oder die Forderung gegen den Nutzer z.B. im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen an Dritte abzutreten. Einer etwaigen Abtretung im Verzugsfall stimmt der Nutzer hiermit bereits zu.
d. Vorstehendes gilt auch für den Fall, dass JUICIFY die vom Nutzer übermittelten Daten an einen Dritten (z.B. an einen Zwischenhändler für THG-Quoten) weitergegeben und der Dritte den Antrag beim Umweltbundesamt gestellt hat.
7. Spenden
a. Der Nutzer hat die Möglichkeit, einen Teil der THG-Prämie zu spenden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbaren Spendenoptionen werden dem Nutzer im Anmeldeprozess vor der Abgabe seines Angebots auf Abschluss eines Vertrags mit JUICIFY angezeigt. JUICIFY wird die Spende des Nutzers darüber hinaus um einen weiteren Betrag erhöhen, der ebenfalls mit den Spendenoptionen angezeigt wird. Der Nutzer wählt vor Abgabe seines Angebots auf Abschluss eines Vertrags über die Abwicklung des THG-Quotenhandels (vgl. Ziffer 3.b) durch Anklicken der entsprechenden Checkbox aus, ob er die Auszahlung der gesamten THG-Prämie auf sein Konto oder eine teilweise Auszahlung und teilweise Spende der THG-Prämie wünscht. Wenn der Nutzer eine teilweise Spende seiner THG-Prämie auswählt, werden dem Nutzer im nächsten Schritt die möglichen Spendenempfänger angezeigt und der Nutzer wählt durch Anklicken der entsprechenden Checkbox einen Spendenempfänger aus.
b. Mit der Auswahl einer Spendenoption ermächtigt der Nutzer Juicify, den entsprechenden Teil seiner THG-Prämie an den vom Nutzer ausgewählten Spendenempfänger zu spenden. Der Nutzer verzichtet auf die anteilige Auszahlung der THG-Prämie in Höhe der ausgewählten Spende.
c. JUICIFY stellt keine Spendenbescheinigung über die Spende des Nutzers aus.
8. Haftung
a. JUICIFY haftet gegenüber dem Nutzer unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder aufgrund zwingender gesetzlicher Haftungsgrundlagen.
b. In anderen als den in Ziffer 8a genannten Fällen haftet JUICIFY für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer daher regelmäßig vertrauen darf).
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von JUICIFY auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. c. Soweit JUICIFY dem Grunde nach für einen Datenverlust haftet, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die Kosten, die zur Wiederherstellung der Daten erforderlich wären, wenn der Nutzer angemessene regelmäßige Datensicherungen angefertigt hätte.
d. Die Haftungsbeschränkungen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von JUICIFY.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
a. Ist der Nutzer ein Verbraucher (§ 13 BGB), hat er ein Widerrufsrecht nach der folgenden Maßgabe:
Widerrufsbelehrung |
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Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JUICIFY GmbH, Cuxhavener Straße 42/44, 28217 Bremen; Postanschrift: Postfach 10 61 49, 28061 Bremen; E-Mail: hallo@juicify.green; Telefon: +49 (0) 421 396 99 0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind die empfangenen Leistungen spätestens nach vierzehn Tagen zurückzugewähren. Wenn wir Ihnen die THG-Prämie bereits ausgezahlt haben, haben Sie die THG-Prämie unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (JUICIFY GmbH; IBAN: [DE45 2905 0101 0010 4525 30]; BIC: [SBREDEXXX]) zu erstatten. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Rückzahlung vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen veranlassen. In keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. |
b. Der Nutzer kann für den Widerruf das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
Muster-Widerrufsformular |
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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) — An JUICIFY GmbH, Cuxhavener Straße 42/44, 28217 Bremen; Postanschrift: Postfach 10 61 49, 28061 Bremen; E-Mail: hallo@juicify.green: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum __________ (*) Unzutreffendes streichen |
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Online-Streitschlichtung und Beschwerden
a. Die Vertragsbeziehungen zwischen JUICIFY und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Nutzer Verbraucher ist und zum Zeitpunkt der Anmeldung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
b. Soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.d. § 38 Abs. 1 ZPO ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die sich zwischen JUICIFY und dem Nutzer ergebenden Streitigkeiten Bremen. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, wird keine Gerichtsstandvereinbarung getroffen.
c. Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung: Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung nach Art. 14 ODR-VO: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
d. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): JUICIFY ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.